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OLG Hamm, 11.04.2005 - 2 Ws 3/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entscheidungserheblichkeit einer unterbliebenen oder unberücksichtigt gebliebenen Anhörung ; Gesetzliche Verankerung der Anhörungsrüge
- Judicialis
StPO § 33a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 33a
Keine Entscheidungserheblichkeit des Verstoßes gegen Anhörungsrecht bei umfassender Verteidigung des Betroffenen oder anderweitigem Ausschluss abweichender Entscheidung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76
Hinweispflicht
Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2005 - 2 Ws 3/05
Die gesetzliche Verankerung der Anhörungsrüge geht auf § 33 a StPO a.F. zurück, wonach das Strafgericht schon bisher von Amts wegen oder auf Antrag jedem Gehörsverstoß abzuhelfen hatte, wenn dem Beteiligten keine Beschwerde und auch kein anderer Rechtsbehelf zustand (vgl. BVerfGE 42, 243 (250)).
- OLG Hamm, 17.10.2013 - 1 Ws 469/13
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung über die Gehörsrüge
Im Übrigen lässt die Beschwerdebegründung auch Ausführungen zu der Frage der Entscheidungserheblichkeit vermissen, weil ihr nicht zu entnehmen ist, was der Beschwerdeführer im Hinblick auf die angegriffene Entscheidung des Landgerichts Dortmund vom 15.05.2013 im Falle einer weiteren Anhörung über die bisherigen Ausführungen hinaus hätte noch vortragen können (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2005 - 2 Ws 3/05 -, zitiert nach.